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Wichtige Hinweise

Zum Schießen außerhalb der Öffnungszeiten bedarf es der Zustimmung des Vorstands.

Standgebühren

Für die Nutzung einer der drei Schießstände…
(1) 10m für Luftdruckwaffen (LG+LP) mit digitalen Scheiben.
(2) 25m für Kurzwaffen KK+GK (Pappscheiben, Duellanlage, Kamera-Monitor-System).
(3) 50m für Freie Pistole KK oder Langwaffen KK+GK (Pappscheiben, Seilzuganlage).
…wird jeweils die nachfolgende Standgebühr pro Stunde und Stand erhoben:

Standgebühren Vereinsmitglieder:

Vereinsmitglieder mit einer Jahresdauerkarte für die Standnutzung zahlen keine Standgebühr
Erwachsene Jugendliche
Luftgewehr /-pistole 2,00 EUR 1,00* EUR
Kleinkaliber 2,50 EUR 2,50** EUR
Großkaliber Kurzwaffe 4,00 EUR
Großkaliber Langwaffe 4,00 EUR
Vorderlader 4,00 EUR

Standgebühren Gastschützen:

Gastschützen ohne WBK sind für Großkaliber nicht zugelassen
Erwachsene Jugendliche
Luftgewehr /-pistole 5,00 EUR 3,00* EUR
Kleinkaliber 10,00 EUR 7,00** EUR
Großkaliber Kurzwaffe 15,00 EUR
Großkaliber Langwaffe 15,00 EUR
Vorderlader 15,00 EUR

*) Für Jugendliche sind 60 Schuss Diabolo in der Standgebühr inkludiert. Bei Druckluftwaffen sind Jugendliche zwischen 12 – 16 Jahren zudem von der Standgebühr befreit.

**) Sofern eine Einverständnis der Erziehungsberechtigten zum Schießen vorliegt. Ferner ist ein Päckchen Patronenmunition (50 Patronen) in der Standgebühr inkludiert. Jugendliche mit einer Dauerkarte können max. zwei Päckchen KK-Patronenmunition im Monat kostenfrei zum Schießen erhalten.

Zum Waffenrecht:

Wann dürfen Minderjährige schießen (WaffG §27 Abs. 3)

unter 12 Jahre 12 bis 14 Jahre 14 bis 16 Jahre über 16 Jahre
Druckluft-, Frederdruck- und CO²-Waffen nur mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern und behördliche Erlaubnis und Obhut mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern und Obhut mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern erlaubt
andere ("scharfe") Schusswaffen verboten nur mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern und behördliche Erlaubnis und Obhut mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern und Obhut erlaubt
  • Behördliche Erlaubnis = Ausnahme von der Alterserfordernis (Einzelerlaubnis)
  • Obhut = unter Aufsicht einer zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeignete Aufsichtsperson