Wichtige Hinweise
Zum Schießen außerhalb der Öffnungszeiten bedarf es der Zustimmung des Vorstands.
Standgebühren
Für die Nutzung einer der drei Schießstände…
(1) 10m für Luftdruckwaffen (LG+LP) mit digitalen Scheiben.
(2) 25m für Kurzwaffen KK+GK (Pappscheiben, Duellanlage, Kamera-Monitor-System).
(3) 50m für Freie Pistole KK oder Langwaffen KK+GK (Pappscheiben, Seilzuganlage).
…wird jeweils die nachfolgende Standgebühr pro Stunde und Stand erhoben:
Standgebühren Vereinsmitglieder:
Erwachsene | Jugendliche | |
Luftgewehr /-pistole | 2,00 EUR | 1,00* EUR |
Kleinkaliber | 2,50 EUR | 2,50** EUR |
Großkaliber Kurzwaffe | 4,00 EUR | |
Großkaliber Langwaffe | 4,00 EUR | |
Vorderlader | 4,00 EUR |
Standgebühren Gastschützen:
Erwachsene | Jugendliche | |
Luftgewehr /-pistole | 5,00 EUR | 3,00* EUR |
Kleinkaliber | 10,00 EUR | 7,00** EUR |
Großkaliber Kurzwaffe | 15,00 EUR | |
Großkaliber Langwaffe | 15,00 EUR | |
Vorderlader | 15,00 EUR |
*) Für Jugendliche sind 60 Schuss Diabolo in der Standgebühr inkludiert. Bei Druckluftwaffen sind Jugendliche zwischen 12 – 16 Jahren zudem von der Standgebühr befreit.
**) Sofern eine Einverständnis der Erziehungsberechtigten zum Schießen vorliegt. Ferner ist ein Päckchen Patronenmunition (50 Patronen) in der Standgebühr inkludiert. Jugendliche mit einer Dauerkarte können max. zwei Päckchen KK-Patronenmunition im Monat kostenfrei zum Schießen erhalten.
Zum Waffenrecht:
Wann dürfen Minderjährige schießen (WaffG §27 Abs. 3)
unter 12 Jahre | 12 bis 14 Jahre | 14 bis 16 Jahre | über 16 Jahre | |
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Druckluft-, Frederdruck- und CO²-Waffen | nur mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern und behördliche Erlaubnis und Obhut | mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern und Obhut | mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern | erlaubt |
andere ("scharfe") Schusswaffen | verboten | nur mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern und behördliche Erlaubnis und Obhut | mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern und Obhut | erlaubt |
- Behördliche Erlaubnis = Ausnahme von der Alterserfordernis (Einzelerlaubnis)
- Obhut = unter Aufsicht einer zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeignete Aufsichtsperson